Hopptal
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Größe [ha]: 21,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:01. Juli 1998
Gebietsbeschreibung
Das Hopptal (160-220 m ü. NN) gehört zum Sangerhäuser-Sottershäuser Buntsandstein-Hügelland und liegt unmittelbar südöstlich von Sangerhausen.
Geologische Beschaffenheit
Das NSG, eine Geländerunse, ist Teil des Helme-Unstrut-Schichtstufenlandes. Mehrere Altsteinbrüche sind in das NSG mit einbezogen und ergänzen dessen Geomorphologie.
Den Untergrund des Gebietes bildet Buntsandstein mit Lößdecke.
Flora
Im NSG dominiert der Furchenschwingel-Fiederzwenken-Halbtrockenrasen (Festuco rupicolae-Brachypodietum pinnati) u.a. mit
- Feld-Mannstreu (Eryngium campestre),
- Gelber Skabiose (Scabiosa ochroleuca),
- Gewöhnliches Zittergras (Briza media),
- Purgier-Lein (Linum cartharticum),
- Kartäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum),
- Mittel-Wegerich (Plantago media),
- Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias),
- Hügel-Meier (Asperula cynanchica).
Die Offenbereiche sind zum großen Teil sehr verbuscht.
Sandthymian-Blauschwingel-Flur (Thymo-Festucetum cinereae) mit
- Frühlings-Fingerkraut (Potentilla neumanniana),
- Sand-Thymian (Thymus serpyllum),
- Rispen-Flockenblume (Centaurea rhenana) und
- Echter Schafschwingel (Festuca ovina)
kommt im Steinbruchbereich in geringem Umfang vor. Rot-Straußgras (Agrostis capillaris) mit Kanten-Hartheu (Hypericum maculatum) und Golddistel (Carlina vulgaris) besiedeln die Obstplantage im Nordostteil. Der gegenüberliegende Hang ist mit dem Liguster-Schlehen-Trockengebüsch (Ligustro-Prunetum spinosae) bestanden. Das Auftreten von Besenginster (Sarothamnus scoparius) ist ein Hinweis auf Störungen im Gebiet.
Fauna
Das "Hopptal" bietet für viele Insektenarten geeignete Lebensräume. Zahlreiche gefährdete Arten gehören zu den Tagfaltern und Heuschrecken.
Neben beachtenswerten regelmäßig im Gebiet brütenden Vogelarten, wie Wendehals (Jynx torquilla) und Neuntöter (Lanius collurio), treten auch unregelmäßig brütende auf, z. B. Raubwürger (Lanius excubitor).
Schutzziel
Schutz und Erhaltung von Halbtrockenrasen, Trockengebüschen und Streuobstbeständen inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft; Erhaltung von Lebensräumen gefährdeter Tierarten
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Der Zustand des Gebietes kann nicht befriedigen. Die Erhaltung und Entwicklung dieses Standortes erfordert die Durchführung entsprechender Maßnahmen, wie Entbuschung der Offenflächen bzw. Beweidung mit Schafen, Pflege der Streuobstbestände und Nachpflanzung.
Links / Dokumente:
Verordnung vom 01.07.1998 (Amtsbl.f.d.Reg.-Bez.Halle 7(1998)9 v.27.07.1998, S.75)