Salzatal zwischen Langenbogen und Köllme
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Größe [ha]: 117,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Saalekreis
Verordnung vom:13. Mai 2003
Gebietsbeschreibung
Das NSG ( 77 - 140 m ü. NN) liegt ca. 8 km westlich von Halle-Neustadt. Es umfaßt einen Ausschnitt des Salzatales zwischen Langenbogen und Köllme.
Das Tal wurde durch den Flußlauf geformt. Es ist gekennzeichnet durch ein bewegtes Relief bis hin zu steilen, z.T. felsigen Hängen. Der Lauf der Salza wurde weitgehend begradigt und vertieft.
Durch wegfallende Wasserhaltung im Bergbau trat in ehemaligen Flußbereichen eine Wiedervernässung ein, die zur Ausbildung einer großen Wasserfläche führte. Zum NSG gehören weiterhin zwei durch Rekultivierungsmaßnahmen angelegte Wasserbecken.
Flora
An den Hängen des Salzatales treten Xerothermrasen als
- Schwingel-Pfriemengras-Trockenrasen,
- Furchenschwingel-Halbtrockenrasen,
- Schwingel-Fiederzwenken-Halbtrockenrasen
auf. Als engmaschiges Biotopmosaik bieten sie vielen seltenen und bedrohten Pflanzen wie beispielsweise
- Feinblättriger Schafgarbe (Achillea setacea),
- Dänischem Tragant (Astragalus danicus),
- Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) und
- Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis)
Lebensraum.
Schilfröhrichte im Südteil und im Norden des Gebietes sind die wertvollsten Feuchtbiotope. Im Süden säumen sie größere offene Wasserflächen.
Beidseits der Schilfzonen des Mäanders entwickeln sich aus Quecken- Pionierfluren blütenreiche Mähwiesen mit Habichtskräutern, Hahnenfußgewächsen und Ruderalpflanzen. Auf den Flächen ehemaliger Schlammteiche wachsen großflächig ruderale Hochstaudenfluren.
Waldgesellschaften sind nur kleinflächig anzutreffen:
- Weiden-Pappel-Auwald im Bereich des Talbodens mit Vorkommen des in Sachsen-Anhalt gefährdeten Schlangenäugleins (Asperugo procumbens),
- Holunder-Feldulmen-Wald an den Hangschultern und
- Eichen-Hainbuchen-Winterlinden-Wald östlich des Mäanders.
Häufiger sind Gebüschformationen in der Ausprägung des Brennessel-, Holunder-, des Bruchweiden-, des Liguster-Schlehen- und des Rosengebüsches.
Die vorhandenen Streuobstwiesen werden von trockenen Glatthaferwiesen begleitet.
Fauna
Die Flachwasser- und Schilfzonen ziehen mit ihrem massenhaften Vorkommen an Mückenlarven, Kleinkrebsen und anderen Wilbellosen große Schwärme von Wat- und Wasservögeln an. Zu den Nahrungsgästen zählen Bekassinen, Reiher, Wasserläufer, Strandläufer, Taucher, seltene Entenvögel und Limikolen.
Zu den Brutvögeln zählen
- Bleßralle (Fulica atra),
- Stockente (Anas platyrhynchos)
- Teichralle (Gallinula chloropus),
- Zwergtaucher (Podiceps ruficollis),
- Rothalstaucher (Podiceps grisegena).
Im Herbst nutzen große Schwärme von
- Bachstelzen,
- Schwalben und
- verschiedene Finkenarten
das Schilf als Schlafplatz. Eine ehemalige Kleingartenanlage ist Brutgebiet vieler Wasservögel sowie Domizil einer Lachmövenkolonie. Der Schilfgürtel beherbergt auch individuenreiche Libellen- und Falterpopulationen.
Die Trockenrasen, Hochstaudenfluren, Gebüsche sowie Wälder sind Lebensraum für Vogelarten wie
- Neuntöter (Lanius collurio),
- Wendehals (Jynx torquilla),
- Goldammer (Emberiza citrinella),
- Dorngrasmücke (Sylvia communis) und
- Mäusebussard (Buteo buteo).
Außerdem kommen zahlreiche Säugetierarten wie
- Feldhase (Lepus europaeus)
- Dachs (Meles meles),
- Baum- und Steinmarder (Martes martes und M. foina),
- Großes Wiesel (Mustela erminea)
vor. Das überaus reichhaltige Nahrungshabitat wird von Faltern, Wildbienen, Spinnen und weiteren Insektengruppen genutzt.
Schutzziel
Erhaltung und Sicherung eines ökologisch wertvollen, reich strukturierten und dabei auch anthropogen überformten Ausschnittes des Salzatales mit seiner außerordentlich hohen Bedeutung als Lebensraum für zahlreiche geschützte und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Lebensgemeinschaften
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Die weitere Ausbreitung des Bocksdornes muß durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Das NSG liegt teilweise im EU SPA "Salziger See und Salzatal" und im FFH-Gebiet "Salzatal bei Langenbogen".
Links / Dokumente:
Verordnung vom 13.05.2003 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 12(2003)6 v. 22.05.2003)